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Entwaldungsverordnung

Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt Erstinverkehrbringer vor neue Herausforderungen. 
Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist dies die nächste große Aufgabe, die die Lieferkette unter Umwelt- und Sozialgesichtspunkten reguliert. In diesem Bereich können Sie den aktuellen Stand einsehen.

Welche Rohstoffe oder Folgeprodukte sind betroffen?

Relevante Rohstoffe

Die Verordnung umfasst aktuell die unten aufgeführten Rohstoffe, die nach gründlichen Analysen als Hauptursache für die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft gelten. Diese Liste wird regelmäßig geprüft und bei Bedarf überarbeitet, um verändernde Muster zu berücksichtigen.

Ölpalme, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk 

Relevante Folgeprodukte

Außerdem sind Produkte betroffen, die diese Rohstoffe enthalten oder Tiere, die mit diesen Rohstoffen gefüttert wurden. Hierzu einige Beispiele:

  • Rinder: lebende Tiere, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder
  • Kakao: rohe oder geröstete Kakaobohnen, Kakaomasse, Kakaobutter, Schokolade
  • Ölpalme: Palmöl, Palmkernöl
  • Kautschuk: Reifen aus Kautschuk, Kleidung und Bekleidungszubehör für alle Zwecke aus Weichkautschuk (z. B. Handschuhe)
  • Holz: Holzkohle, Möbel, Papier
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